DER NORMENFÜHRER
Die Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird durch die EU-Verordnung 2016/425 geregelt.
Es legt die Anforderungen an Design, Herstellung und Tests fest, die die gesetzten PSA erfüllen müssen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
<strong class="blue ">KATEGORIE 1</strong> <br>(Geringfügige Risiken)<br><br>
<strong class="mb10 bold">Ohne Folgen für die Gesundheit.</strong> <br>Eine Selbstzertifizierung durch den Hersteller und ein Datenblatt reichen aus, um die Konformität des Produkts zu bescheinigen.
<strong class="blue">KATEGORIE 2</strong> <br>(Mittlere Risiken)<br><br>
<strong class="mb10 bold">Kann irreversible Schäden verursachen.</strong> <br>Diese PSA wird von einer zugelassenen Stelle auf die Einhaltung der europäischen Normen getestet.
<strong class="blue">KATEGORIE 3</strong> <br>(Ernsthafte Risiken)<br><br>
<strong class="mb10 bold">Kann zum Tod führen.</strong> <br>Zusätzlich zu den Konformitätstests unterliegt diese PSA einer obligatorischen Qualitätskontrolle durch eine benannte Stelle.