DER NORMENFÜHRER
Die Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird durch die EU-Verordnung 2016/425 geregelt.
Es legt die Anforderungen an Design, Herstellung und Tests fest, die die gesetzten PSA erfüllen müssen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
KATEGORIE 1
(Geringfügige Risiken)
Ohne Folgen für die Gesundheit.
Eine Selbstzertifizierung durch den Hersteller und ein Datenblatt reichen aus, um die Konformität des Produkts zu bescheinigen.
KATEGORIE 2
(Mittlere Risiken)
Kann irreversible Schäden verursachen.
Diese PSA wird von einer zugelassenen Stelle auf die Einhaltung der europäischen Normen getestet.
KATEGORIE 3
(Ernsthafte Risiken)
Kann zum Tod führen.
Zusätzlich zu den Konformitätstests unterliegt diese PSA einer obligatorischen Qualitätskontrolle durch eine benannte Stelle.